Des Verbandes der Hersteller und Großhändler von Sportartikeln (F.G.H.S.)
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
Verkäufer: GOAT Hockey / Eastwood Trading
Käufer: die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartei eines Vertrages oder einer anderen Rechtsbeziehung mit dem Verkäufer ist oder der der Verkäufer ein Angebot oder einen Kostenvoranschlag unterbreitet hat
Werktage: alle Kalendertage mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen, dem 1. Januar, dem zweiten Ostertag, Christi Himmelfahrt, dem zweiten Pfingsttag, dem ersten und zweiten Weihnachtstag, den Tagen, die von der Regierung zu nationalen Feiertagen erklärt wurden oder werden, und dem Tag, an dem der Geburtstag Seiner Königlichen Hoheit des Königs offiziell gefeiert wird
Geistige Eigentumsrechte: alle geistigen Eigentumsrechte und damit verbundene Rechte, wie Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, Handelsnamenrecht, Datenbankrecht und verwandte Schutzrechte, sowie Rechte an Know-how und One-Line-Leistungen.
Artikel 2. Anwendbarkeit und Gültigkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Kostenvoranschläge des Verkäufers an den Käufer und alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer – gleich welcher Art – sowie alle (anderen) Rechtsgeschäfte, Rechtsbeziehungen und Verträge, die daraus entstehen oder damit zusammenhängen. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen und abgelehnt.
2.2 Der Verkäufer hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern und/oder zu ergänzen. Im Falle einer wesentlichen Änderung wird der Verkäufer den Käufer mindestens einen Monat vor Inkrafttreten der betreffenden Änderung oder Ergänzung schriftlich davon in Kenntnis setzen. Sofern der Käufer nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Datum der Absendung der schriftlichen Mitteilung schriftlich Widerspruch einlegt, gilt der Käufer als stillschweigend mit der Änderung oder Ergänzung einverstanden. Eventuelle Einkaufs- und andere Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn ausdrücklich und schriftlich mit dem Verkäufer vereinbart wurde, dass diese unter Ausschluss dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Vertrag anwendbar sind.
2.3 Im Falle der Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Teils davon bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft.
Artikel 3. Zustandekommen von Verträgen
3.1 Alle vom Verkäufer ausgehenden Angebote, Kostenvoranschläge, Preisangaben und ähnliches sind freibleibend, es sei denn, der Verkäufer hat dies ausdrücklich und schriftlich anders angegeben. Unter Angeboten, Kostenvoranschlägen, Preisangaben und ähnlichem sind auch Preislisten, Broschüren und andere bereitgestellte Daten zu verstehen.
3.2 Der (Kauf-)Vertrag kommt zustande, wenn der Käufer dem Verkäufer eine Bestellung erteilt und diese Bestellung vom Verkäufer angenommen wurde. Die Bestellung ist formfrei. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch schriftliche oder elektronische (per E-Mail) Bestätigung der Bestellung an den Käufer durch eine dazu bevollmächtigte Person im Namen des Verkäufers oder durch Lieferung des in der Bestellung enthaltenen an den Käufer. Ist der Vertrag durch unbefugte Vertretung des Verkäufers zustande gekommen, gehen die daraus resultierenden Folgen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
3.3 Der Käufer gewährleistet, dass die Person, die im Namen des Käufers eine Bestellung aufgibt, zum Abschluss des Vertrages mit dem Verkäufer berechtigt ist. Der Käufer kann sich gegenüber dem Verkäufer nicht auf unbefugte Vertretung berufen.
3.4 Eine Kündigung eines Vertrages ist nicht möglich, es sei denn, der Verkäufer stimmt dem schriftlich zu und die betreffenden Waren wurden noch nicht geliefert. Der Verkäufer ist berechtigt, die Zustimmung an weitere Bedingungen zu knüpfen. Eine Kündigung lässt die Zahlungsverpflichtungen des Käufers für bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten unberührt.
3.5 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sind nur wirksam, wenn diese ausdrücklich und schriftlich vom Verkäufer und Käufer vereinbart wurden.
3.6 Für den Verkäufer entsteht eine Lieferpflicht erst nach Annahme einer Bestellung gemäß Artikel 3.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 4. Vom Verkäufer bereitgestellte Materialien und Daten
4.1 Vom Verkäufer an den Käufer überlassene Konstruktionszeichnungen, Werk- und Detailzeichnungen, Modelle, Computerprogramme, Fotografien, Muster, Entwürfe, Logos, angegebene Maße, Mengen, Dessins, Farben, Materialien, technische Spezifikationen und/oder andere Materialien und Daten, die sich auf die vom Verkäufer angebotenen Waren beziehen, gelten lediglich als annähernde Beschreibung der Waren. Der Verkäufer übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Materialien und Daten.
4.2 Der Verkäufer haftet nicht für die Nutzung der vorgenannten Materialien und Daten durch den Käufer, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
4.3 Die in diesem Artikel genannten Materialien und Daten sowie alle Rechte daran bleiben Eigentum des Verkäufers. Auf erste Anforderung des Verkäufers hat der Käufer die vorgenannten Materialien und Daten auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden.
4.4 Alle geistigen Eigentumsrechte, die auf den in diesem Artikel genannten Materialien und Daten ruhen, in ihnen enthalten sind oder sich aus ihnen ergeben, (verbleiben) beim Verkäufer und/oder seinen Lizenzgebern. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dazu bestimmt, geistige Eigentumsrechte auf den Käufer zu übertragen.
4.5 Der Käufer darf die in Artikel 4 genannten Materialien und Daten nur im Rahmen der Vertragserfüllung verwenden. Unbeschadet des Vorstehenden dürfen keine der Waren oder der in Artikel 4 genannten Materialien und Daten Dritten, sei es zur Wiederverwendung, zur Einsichtnahme oder zur Übergabe, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zugänglich gemacht oder überlassen werden. Der Käufer gewährleistet, dass diese Verpflichtung auch allen seinen Mitarbeitern auferlegt wird, und er ist für deren Einhaltung verantwortlich.
Artikel 5. Vom Käufer bereitgestellte Daten
5.1 Von den vom Käufer dem Verkäufer zur Verfügung gestellten Entwurfszeichnungen, Arbeits- und Detailzeichnungen, Computerprogrammen, Modellen, Fotografien, Mustern, Designs, Logos, angegebenen Abmessungen, Mengen, Dessins, Farben, Materialien, technischen Spezifikationen und/oder anderen Materialien und Daten wird vom Verkäufer angenommen, dass diese angemessen, richtig und vollständig sind, ohne dass der Verkäufer zu weiteren Untersuchungen verpflichtet ist.
5.2 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Schäden und Kosten frei, die im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter, gerichtlich oder außergerichtlich, entstehen, die behaupten, dass durch die Nutzung der in diesem Artikel genannten Materialien und Daten durch den Verkäufer ein geistiges Eigentumsrecht oder ein anderes Recht dieser Dritten verletzt wurde.
Artikel 6. Lieferung und Risiko
6.1 Die Waren werden vom Verkäufer an dem vereinbarten Ort oder den vereinbarten Orten auf die in der Bestellung festgelegte oder (nachträglich) schriftlich vereinbarte Weise geliefert oder zum Versand dorthin gebracht.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Transport auf Kosten und Risiko des Käufers.
6.3 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren am vereinbarten Ort/den vereinbarten Orten bei erster Anlieferung in Empfang zu nehmen, sobald der Verkäufer diese bei ihm abliefert oder abliefern lässt oder sobald diese ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden. Bleibt der Käufer diesbezüglich in Verzug, so gehen die dadurch entstandenen Schäden und Kosten zu seinen Lasten.
6.4 Der Verkäufer bemüht sich, die Waren ordnungsgemäß und handlich zu verpacken.
Artikel 7. Lieferzeiten / Lieferung auf Abruf
7.1 Der Verkäufer bemüht sich, die Waren zum Zeitpunkt(en) oder unmittelbar nach Ablauf der Lieferfrist(en) zu liefern, die in der Bestellung festgelegt sind. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese an dem Datum, an dem der Verkäufer die Bestellung schriftlich angenommen hat. Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist ist der Verkäufer berechtigt, ohne zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet zu sein, die Waren spätestens 20 Werktage nach Ablauf der Lieferfrist noch zu liefern.
7.2 Werden bestellte Waren für den Käufer verfügbar, jedoch vom Käufer nicht angenommen, ist der Verkäufer berechtigt, nach eigener Wahl und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist:
– Entweder die Waren durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer zu liefern, wobei die Waren ab dem Zeitpunkt der Absendung dieser Mitteilung beim Verkäufer bzw. beim Transporteur gelagert werden, dies auf Rechnung und Risiko, einschließlich des Risikos der Qualitätsminderung, des Käufers.
– Entweder den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise in der nachstehend in Artikel 10 genannten Weise aufzulösen und die
Waren an Dritte zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.
7.3 Wenn ein Dritter Einspruch gegen die Lieferung durch den Verkäufer erhebt, ist der Verkäufer, unbeschadet des Vorstehenden, berechtigt, diese Lieferung auszusetzen und/oder sofort einzustellen und vom Käufer Ersatz der entstandenen Kosten und Schadensersatz zu verlangen, ohne dass der Verkäufer dem Käufer gegenüber zu einer Schadensersatzleistung verpflichtet ist.
7.4 Wenn bei Abrufaufträgen keine Zahlungsfristen für den Abruf festgelegt wurden, hat der Verkäufer drei Monate nach Bestellung Anspruch auf vollständige Bezahlung des gesamten Auftrags.
7.5 Bei Lieferung auf Abruf verpflichtet sich der Käufer gegenüber dem Verkäufer, die gesamte vom Käufer bestellte Menge spätestens innerhalb von 3 Monaten nach Bestellung abzurufen. Die innerhalb dieser Frist nicht abgerufenen Waren werden beim Verkäufer bzw. beim Transporteur für eine vom Verkäufer anzugebende maximale Dauer gelagert, dies auf Rechnung und Risiko – einschließlich des Risikos der Qualitäts- und Wertminderung – des Käufers. Art. 9.1 gilt entsprechend.
Nach Ablauf der genannten, vom Verkäufer anzugebenden maximalen Lagerdauer ist der Verkäufer berechtigt, nach eigener Wahl und ohne dass eine Mahnung erforderlich ist, den Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise in der nachstehend in Artikel 10 genannten Weise aufzulösen und die Waren an Dritte zu verkaufen und zu liefern. In diesem Fall haftet der Käufer für alle Schäden, die dem Verkäufer dadurch entstehen.
Artikel 8. Preise, Fakturierung und Zahlung
8.1 Alle vom Verkäufer dem Käufer angebotenen Preise verstehen sich netto und ausschließlich Mehrwertsteuer, Versicherung und Transport, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Verkäufer ist berechtigt, die angebotenen Preise vor Zustandekommen des Vertrages gemäß Artikel 3.2 jederzeit zu ändern.
8.2 Der Verkäufer hat nach Zustandekommen des Vertrages das Recht zur Preisanpassung, wenn die Preiserhöhung auf einen der folgenden Faktoren zurückzuführen ist: i) Erhöhungen von Steuern oder anderen öffentlichen Abgaben und/oder Zöllen, ii) sich ändernde Wechselkurse, iii) Erhöhung von Löhnen, Transportkosten und/oder Einkaufspreisen. Der Käufer ist in diesem Fall stets berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem ihm die Preisanpassung schriftlich mitgeteilt wurde, gemäß Artikel 10 aufzulösen, ohne dass der Verkäufer zu einer Schadensersatzzahlung verpflichtet ist.
8.3 Der Verkäufer ist berechtigt, wenn der Rechnungsbetrag einer gelieferten Partie unter 500 Euro liegt, einen Aufschlag zuzüglich Umsatzsteuer für Verwaltungskosten in Rechnung zu stellen.
8.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vor der Lieferung eine Rechnung zu stellen und die Zahlung zu verlangen. Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, sofern auf der Rechnung nichts anderes angegeben ist. Die Zahlung kann auch bei Teillieferungen verlangt werden. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, die Lieferung auszusetzen, bis der Käufer eine Anzahlung geleistet hat.
8.5 Gerät der Käufer mit der vollständigen Zahlung der fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist – oder 30 Tage nach Rechnungsdatum – in Verzug, so ist er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug. In diesem Fall:
a) ist der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der Zahlung über den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des gesetzlichen Handelszinssatzes gemäß Artikel 6:119a BW schuldig; und
b) gehen alle vom Verkäufer entstandenen Kosten, wie Prozesskosten und außergerichtliche Kosten, einschließlich der Kosten für Rechtsberatung, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros, die im Zusammenhang mit der verspäteten Zahlung entstanden sind, zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Kosten (gleichzeitig Mindestkosten) werden gemäß der Verordnung zur Festlegung von Inkassokosten berechnet. All dies unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel des Verkäufers gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem anwendbaren Recht, einschließlich des Rechts auf Schadensersatz.
8.6 Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Anerkennung der vom Verkäufer gerichtlich geltend gemachten Zahlungsansprüche hat der Käufer alle vom Verkäufer entstandenen Prozesskosten, einschließlich der Kosten für Rechtsberatung, zu erstatten, einschließlich der vom Gericht nicht zugesprochenen Beträge, es sei denn, der Verkäufer wurde als einzige Partei zu den Prozesskosten verurteilt.
8.7 Vom Käufer geleistete Zahlungen dienen stets zur Tilgung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und anschließend der am längsten offenen fälligen Rechnungen, auch wenn der Käufer angibt, dass die Zahlung eine (spätere) Rechnung betrifft.
8.8 Der Käufer ist nicht zur Aussetzung seiner Zahlungsverpflichtungen berechtigt, es sei denn, der Verkäufer hat bestätigt, dass die Reklamationen des Käufers bezüglich einer Rechnung begründet sind und diese Reklamationen Auswirkungen auf die Höhe des Rechnungsbetrags haben. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt.
8.9 Alle in diesem Artikel genannten Fristen sind Ausschlussfristen im Sinne von Art. 6:83(a) BW.
Artikel 9. Eigentumsvorbehalt und andere Sicherheiten
9.1 Ungeachtet der in diesen Bedingungen festgelegten Bestimmungen bleiben alle vom Verkäufer zu irgendeinem Zeitpunkt gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers, bis durch Zahlung durch den Käufer alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die in den Anwendungsbereich von Artikel 92 Buch 3 BW fallen, aus welchem Rechtsgrund auch immer und unabhängig von der Fälligkeit, einschließlich Zinsen und Kosten, erloschen sind. Der Käufer ist vor vollständiger Zahlung nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder den Besitz daran zu übertragen, ausgenommen die vom Verkäufer gelieferten Waren, die der Käufer im Rahmen seines normalen Geschäftsbetriebs überträgt. Bei Zuwiderhandlung hiergegen, sowie im Falle der vollständigen oder teilweisen Anwendbarkeit von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat der Verkäufer das Recht, alle vom Verkäufer
gelieferten Waren, ohne dass eine Ermächtigung des Käufers oder des Gerichts dazu erforderlich ist, selbst zurückzunehmen oder von dem Ort, an dem sich diese Waren befinden, zurückholen zu lassen. Ferner ist dann jede Forderung des Verkäufers sofort und vollständig fällig.
9.2 Der Käufer ist gehalten, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mit der erforderlichen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum des Verkäufers aufzubewahren. Der Käufer ist verpflichtet, die Waren für die Dauer des Eigentumsvorbehalts gegen Feuer-, Wasser- und Explosionsschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Policen dieser Versicherungen dem Verkäufer auf erste Anforderung zur Einsichtnahme zu überlassen.
9.3 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in Absatz 1 genannten Rechte ausüben möchte, erteilt der Käufer bereits jetzt eine bedingungslose und unwiderrufliche Genehmigung an den Verkäufer oder einen von diesem zu benennenden Dritten, alle Orte zu betreten, an denen sich Eigentum des Verkäufers befinden (können), und dieses Eigentum mitzunehmen. Eventuelle daraus entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
9.4 Wenn die finanzielle Lage und/oder das Zahlungsverhalten des Käufers nach Einschätzung des Verkäufers dazu Anlass gibt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer für erste oder spätere Lieferungen zu verlangen, dass dieser unverzüglich Sicherheit in einer vom Verkäufer zu bestimmenden Form leistet und/oder eine Vorauszahlung leistet. Wenn der Käufer die geforderte Sicherheit nicht leistet, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte berechtigt, die weitere Durchführung des Vertrags unverzüglich auszusetzen oder aufzulösen, ohne dem Käufer gegenüber zu irgendeinem Schadensersatz verpflichtet zu sein, und alles, was der Käufer dem Verkäufer aus welchem Grund auch immer schuldet, ist sofort fällig.
Artikel 10. Auflösung und Aussetzung
10.1 Die Auflösung des Vertrages kann ausschließlich schriftlich erfolgen. Die Auflösung des Vertrages aufgrund einer zurechenbaren Vertragsverletzung wegen Ablauf einer Ausschlussfrist ist unmittelbar nach Ablauf dieser Frist möglich. In jedem anderen Fall, wenn noch kein Verzug vorliegt, ist die Auflösung nur zulässig nach einer möglichst detaillierten schriftlichen Mahnung, in der eine angemessene Frist zur Erfüllung gesetzt wird.
10.2 Gerät der Käufer oder Verkäufer in einen Zahlungsaufschub oder droht er in diesen zu geraten, wurde das Insolvenzverfahren des Käufers oder Verkäufers beantragt, wird er für insolvent erklärt, stellt er sein Unternehmen ein oder wird die Auflösung der juristischen Person beschlossen, oder erhält der Verkäufer oder Käufer Informationen, die mit angemessener Sicherheit darauf hinweisen, dass der Käufer oder Verkäufer wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, seinen Verpflichtungen nachzukommen, ist der Verkäufer oder Käufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung per Einschreiben aufzulösen.
10.3 Im Falle der Auflösung des Vertrages findet keine Rückgängigmachung dessen statt, was der Verkäufer bereits geliefert hat, und der damit zusammenhängenden Zahlungsverpflichtung, es sei denn, der Käufer beweist, dass der Verkäufer hinsichtlich des wesentlichen Teils dieser Leistungen in Verzug ist. Beträge, die der Verkäufer vor der Auflösung im Zusammenhang mit dem, was der Verkäufer zur Ausführung des Vertrages bereits ordnungsgemäß erbracht oder geliefert hat, in Rechnung gestellt hat, bleiben unter Beachtung der Bestimmungen des vorstehenden Satzes ungeschmälert fällig und werden zum Zeitpunkt der Auflösung sofort fällig.
10.4 Diese Auflösung kann sich nach Wahl des Verkäufers auch auf Waren erstrecken, die aufgrund desselben Vertrags bereits geliefert wurden, wenn diese Waren laut diesem Vertrag (Auftragsbestätigung) als Satz geliefert werden sollten. In den vorgenannten Situation(en) ist der Käufer berechtigt, dem Verkäufer die Waren auf dessen Rechnung und Risiko zurückzusenden und vom Verkäufer die Zahlungen zurückzufordern, die er für diese Waren geleistet haben sollte.
10.5 Falls der Käufer eine Verpflichtung aus irgendeinem Vertrag gegenüber seinem Verkäufer nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträge zwischen ihnen ohne gerichtliche Intervention auszusetzen, dies unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers in einem solchen Fall.
Artikel 11. Reklamationen
11.1 Der Käufer beachtet die Vorschriften bezüglich der Art der Lagerung und Behandlung der gelieferten Waren. Der Käufer kontrolliert die Waren bei Lieferung oder innerhalb von 3 Werktagen danach.
11.2 Reklamationen bezüglich der Lieferungen des Verkäufers müssen vom Käufer schriftlich und direkt an den Verkäufer gerichtet werden, innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferung, andernfalls erlischt das Recht auf Reklamation und die Lieferung gilt als angenommen. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Käufer nachweisen kann, dass es sich um einen Mangel handelt, der zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorhanden war, sich aber erst 3 Werktage nach der Lieferung zeigte und der Mangel bei der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Kontrolle vernünftigerweise nicht wahrnehmbar war oder hätte sein können. Die Reklamation muss schriftlich (oder per E-Mail) mit einer genauen Angabe der Art und des Grundes der Beschwerden erfolgen, einschließlich datierter Fotos, aus denen die Mängel hervorgehen, und unter Einsendung des Lieferscheins und (falls bekannt) Angabe der entsprechenden Rechnungsnummer. Durch die Einreichung einer Reklamation wird die Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die strittigen Artikel ausgesetzt. Der Käufer hat die mangelhaften Artikel ordnungsgemäß verpackt innerhalb von 10 Werktagen auf erste Aufforderung des Verkäufers nach Einreichung eines Reklamationsantrags an den Verkäufer zu senden.
11.3 Ist eine Reklamation begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, nach eigener Wahl den mangelhaften Artikel zu reparieren oder durch andere Artikel gemäß Bestellung zu ersetzen, sofern die Nachlieferung oder Reparatur innerhalb einer angemessenen Frist nach Feststellung der Begründetheit der Reklamation erfolgt. Der Käufer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Schadensersatz.
11.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei der Bestimmung der Folgen einer begründeten Reklamation etwaige Wertminderungen der Artikel zu berücksichtigen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass die
Wertminderung vollständig dem Verkäufer zuzurechnen ist.
11.5 Rücksendungen im Zusammenhang mit Reklamationen, denen die im zweiten Satz von Absatz 2 genannten Daten nicht vorausgegangen oder beigefügt sind, sind nicht zulässig. Wenn der Käufer dennoch entgegen dieser Vorschrift Artikel zurücksendet oder Artikel unbegründet zurücksendet, werden diese, soweit sie vom Verkäufer nicht abgelehnt wurden, auf Kosten und Risiko des Käufers zur Verfügung des Käufers gehalten, ohne dass daraus eine Anerkennung der Richtigkeit eines etwaigen Garantieanspruchs abgeleitet werden kann. Die Kosten unbegründeter Rücksendungen gehen zu Lasten des Käufers.
Artikel 12. Garantie und Haftung
12.1 Mitteilungen des Verkäufers oder in seinem Namen bezüglich der Qualität, Zusammensetzung, Anwendungsmöglichkeiten, Eigenschaften und Behandlung der gelieferten Artikel sind indikativ und gelten nur dann als Garantie, wenn sie vom Verkäufer ausdrücklich und schriftlich in Form einer Garantie bestätigt wurden.
12.2 Nimmt der Käufer während der Garantiezeit ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Reparaturen oder Änderungen vor oder lässt diese vornehmen, erlischt die Garantieverpflichtung sofort.
12.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die durch eine Pflichtverletzung, unerlaubte Handlung oder eine andere Handlung des Verkäufers entstehen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers persönlich oder von zur Geschäftsleitung des Verkäufers gehörenden leitenden Angestellten vor.
12.4 Sollte entgegen der Bestimmung in 12.3 dennoch eine Haftung des Verkäufers bestehen, ist diese Haftung auf den Ersatz des vom Käufer erlittenen direkten Schadens bis maximal zum Rechnungsbetrag für die betreffende (Teil-)Vereinbarung oder Bestellung begrenzt. In keinem Fall wird die Gesamthaftung des Verkäufers für direkten Schaden, aus welchem Grund auch immer, jedoch mehr als 5.000,- € betragen.
12.5 Als direkter Schaden gilt ausschließlich:
a. angemessene Kosten, die der Käufer aufwenden müsste, um die Leistung des Verkäufers der Vereinbarung entsprechen zu lassen;
dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht erstattet, wenn der Vertrag vom Käufer oder auf dessen Veranlassung aufgelöst wird.
b. angemessene Kosten, die zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens entstanden sind, soweit die Feststellung sich auf direkten Schaden im Sinne dieser Vereinbarung bezieht;
c. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schaden entstanden sind, soweit der Käufer nachweist, dass diese Kosten
zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Vereinbarung geführt haben.
12.6 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verkäufers für Folgeschäden ausgeschlossen. Unter Folgeschäden sind unter anderem entgangener Gewinn und Betriebsunterbrechung zu verstehen. Die Bestimmungen des Art. 12.4 gelten entsprechend.
12.7 Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadensersatz ist stets, dass der Käufer den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen dem Verkäufer schriftlich meldet. Jeder Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkäufer erlischt nach Ablauf von 6 Monaten nach Kenntnis des Schadens / Anspruchs. Unter Kenntnis ist zu verstehen: der Zeitpunkt, zu dem der Käufer wusste oder hätte wissen müssen, dass ein Schaden vorliegt.
Artikel 13. Höhere Gewalt
13.1 Keine der Parteien ist zur Erfüllung einer Verpflichtung gehalten, wenn sie infolge höherer Gewalt daran gehindert ist.
13.2 Unter höherer Gewalt wird hier jeder Umstand verstanden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Eisgang, extreme Wetterbedingungen, terroristische Anschläge, Überschwemmungen, rechtliche Beschränkungen, Mängel von Lieferanten und Hilfspersonen des Verkäufers, Streik, behördliche Maßnahmen auch im Falle von Pandemien wie, aber nicht beschränkt auf Lockdowns, Schließungen von Fabriken und Grenzen, Lieferverzögerungen, Exportverbote, Aufruhr, Krieg, Mobilisierung, Transportbehinderung, Maschinendefekte, Störungen in der Energielieferung, Importbehinderung, Brand und alle anderen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers oder Käufers, infolgedessen die normale Ausführung des Vertrages vom Verkäufer oder Käufer vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
13.3 Die Partei, bei der höhere Gewalt eintritt, wird die andere Partei unverzüglich schriftlich darüber informieren.
13.4 Im Falle höherer Gewalt kann die andere Partei keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen.
13.5 Führt ein Fall höherer Gewalt zu einer Überschreitung des vereinbarten Datums oder der vereinbarten Frist, einschließlich einer eventuellen Nachlieferungsfrist von 20 Werktagen, hat die andere Partei das Recht, den betreffenden Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass die auflösende Partei dadurch zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist.
Artikel 14. Rücksendungen von nicht mangelhaften Artikeln
14.1 Nicht mangelhafte Artikel dürfen nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und gemäß dessen Rücksendeanweisung an den Verkäufer zurückgesandt werden.
14.2 Sofern vom Verkäufer nicht anders angewiesen, hat der Käufer Rücksendungen von nicht mangelhaften Artikeln frachtfrei und mit einer schriftlichen Erläuterung
zu versenden. In dieser Erläuterung müssen mindestens das Datum, an dem der Käufer die betreffenden Artikel vom Verkäufer gekauft hat, sowie das Datum und die Nummer der entsprechenden Rechnung des Verkäufers angegeben sein.
14.3 Eine Gutschrift für zurückgesandte Artikel erfolgt nur, wenn die betreffenden Artikel noch zum Verkauf geeignet sind, was im Ermessen des Verkäufers liegt.
14.4 Unbeschadet der Bestimmungen der vorstehenden Absätze erfolgt eine Gutschrift nur unter der Voraussetzung, dass die zurückgesandten Artikel in der Originalverpackung, unbeschädigt und frei von Preis- und/oder anderen Kennzeichnungsetiketten oder Aufklebern sind.
14.5 Bei Rücksendung nach Lieferung kann der Verkäufer, abhängig von der Gängigkeit und dem Typ des zurückgesandten Artikels - dies liegt im Ermessen des Verkäufers -, den Netto-Rechnungsbetrag teilweise gutschreiben.
14.6 Der Käufer bleibt den nach der Gutschrift verbleibenden Betrag schuldig, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 15. Streitigkeiten und anwendbares Recht
15.1 Alle Streitigkeiten bezüglich eines Vertrages oder der Ausführung eines Vertrages zwischen Käufer und Verkäufer, die nicht in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien gelöst werden können, werden dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer hat das Recht, abweichend vom Vorstehenden, eine Streitigkeit dem zuständigen Gericht in dem Gebiet vorzulegen, in dem der Käufer seinen Sitz hat.
15.2 Alle Verträge und Rechtsbeziehungen aus anderen Gründen zwischen Käufer und Verkäufer unterliegen dem niederländischen Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
Hinterlegt bei der Handelskammer und Fabriken in Breda, unter der Nummer 20102190. 01-01-202


